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 Betreff des Beitrags: Winterreifenpflicht ab 4.12.2010 in Deutschland
BeitragVerfasst: Sa 4. Dez 2010, 12:15 
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Registriert: Do 5. Jun 2008, 09:32
Beiträge: 659
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Die Presse hat's ja nun hinreichend verkündet: Ab heute, dem 4. 12. 2010 gilt in Deutschland die Winterreifenpflicht. Danach muss ein Auto bei winterlichen Witterungsbedingungen mit Winterreifen ausgerüstet sein. Was aber sind Winterreifen? Und was sind die winterlichen Witterungsbedingungen?

De Winterreifenpflicht wird durch die Novelle des § 2 Absatz 3a StVO (Bundesgesetzblatt - BGBl - Teil I 2010 S. 1737) eingeführt.

"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mitr Reifen gefahren werden, welche die Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG ... beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)."


Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG definiert M+S-Reifen:

„M + S-Reifen“ Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, daß sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M + S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist."

Da steht nicht von M+S-Symbol oder Schneeflockensymbol. Wer von Euch also wegen eines Verstosses gegen die Winterreifenpflicht geahndet wird, sollte erstmal behaupten, dass seine Reifen den o. g. Kriterien genügen und daher M+S-Reifen sind. Wehrt man sich gegen den Bußgeldbescheid, so wird dieser in der Regel mit dem Fehlen der M+S-Kennzeichnung begründet sein. Ob die Reifen gemäß Richtliniendefinition aber "größere Profilrillen und/oder Stollen" aufwiesen, wird der Polizist nicht im Rahmen der Beweissicherung festhalten. Damit kann den Bußgeldstellen aber nicht der notwendige Beweis gelingen, der Reifen sei kein M+S-Reifen gewesen. Frage ist nur, in welcher Instanz einem das bestätigt wird :twisted:

Dann bleibt die noch Frage, ob die Verhältnisse so sind, dass sie die Pflicht überhaupt ausgelöst haben: Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Schneeglätte ist begrifflich etwas anderes als Schnee. Damit reicht Schnee allein nicht, es muss Glätte hinzukommen oder, der Schnee muss matschig sein. Glatteis wird zudem von Eisglätte unterscheiden, womit dies also zwei unterschiedliche Zustände sein müssen. Ein rechtmäßiger Bußgeldbescheid wird in der Begründung den Zustand erkennen lassen müssen. Und die Reifglätte kann ja gar in Frühjahr- oder Herbstmonaten auftreten :shock:

Achso, die Pflicht trifft Kraftfahrzeuge: Damit ist klar, dass der Anhänger da nicht drunterfällt. Wie's mit dem Fahrrad mit Elektrohilfsmotor aussieht, weiß ich aber nicht.

Euch allen allzeit gute Fahrt!
Nils

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 Betreff des Beitrags: Re: Winterreifenpflicht ab 4.12.2010 in Deutschland
BeitragVerfasst: Sa 4. Dez 2010, 14:51 
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Registriert: Mi 3. Nov 2010, 16:07
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Wohnort: RHEINHESSEN
Na Nils, Du machst Dir ja tiefgreifende Gedanken über die juristische Auswertung. Aber interessant ....

Fakt ist doch dass man sich selbst einen Gefallen tut wenn man Winterreifen fährt. Ich habe lange Zeit nicht an die Vorteile von Winterreifen geglaubt, bis ich eines Tages mit nagelneuen Sommerreifen bei Neuschnee eine nur mäßige Steigung hinauffahren wollte: Keine Chance. Seitdem bin ich überzeugter WiReifenfahrer.

Man sollte mit dem Reifenwechsel auch nicht warten bis tatsächlich mal Schnee liegt. Mit fortschreitendem Gewichtsverlust des Abreisskalenders ist mit Kälte zu rechnen.

Axel


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 Betreff des Beitrags: Re: Winterreifenpflicht ab 4.12.2010 in Deutschland
BeitragVerfasst: Sa 4. Dez 2010, 18:24 
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Registriert: Mi 28. Mai 2008, 09:13
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Iss doch eigentlich ganz einfach :!:
Das Sommerauto hat Sommerreifen, das Winterauto Winterreifen :idea: :mrgreen: :lol:

Grüße
Metinelli 8-)

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 Betreff des Beitrags: Re: Winterreifenpflicht ab 4.12.2010 in Deutschland
BeitragVerfasst: Sa 4. Dez 2010, 19:07 
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Registriert: Mi 28. Mai 2008, 16:50
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Metinelli hat geschrieben:
Iss doch eigentlich ganz einfach :!:
Das Sommerauto hat Sommerreifen, das Winterauto Winterreifen :idea: :mrgreen: :lol:

Grüße
Metinelli 8-)
So ist´s bei mir auch :mrgreen:

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 Betreff des Beitrags: Re: Winterreifenpflicht ab 4.12.2010 in Deutschland
BeitragVerfasst: So 5. Dez 2010, 00:35 
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Registriert: Do 5. Jun 2008, 09:32
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Wohnort: Hamburg
Metinelli hat geschrieben:
Iss doch eigentlich ganz einfach :!:
Das Sommerauto hat Sommerreifen, das Winterauto Winterreifen :idea: :mrgreen: :lol:


Interessant machen den Grundsatz ja auch immer die Ausnahmen. So musste mein Sommerawagen jüngst quer durch die Stadt zum Bremsendienst. Mindestens bei der Rückfahrt herrschten winterliche Bedingungen. Wäre dabei was (was auch immer) passiert...

Habt Ihr denn bei Euren Winterauto mal auf die Reifen geschaut, ob man Euch da auch "echte" Winterreifen gemäß EU-Richtlinie verkauft hat, also mit einem Profil, dass "durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind als bei normalen Reifen"? Oder habt Ihr auf das unbeachtliche M+S-Symbol vertraut? :twisted:

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 Betreff des Beitrags: Re: Winterreifenpflicht ab 4.12.2010 in Deutschland
BeitragVerfasst: So 5. Dez 2010, 12:44 
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Registriert: Di 27. Mai 2008, 16:27
Beiträge: 1853
Wohnort: 63 Rhein-Main
Bisher war es ja so, daß ausschließlich das Schneeflockensymbol einen echten Winterreifen ausgezeichnet hat. Die reine Bezeichnung M+S galt nicht wirklich dafür...

Warum macht es der Gesetzgeber nicht einfacher?

Gruß

Chris

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 Betreff des Beitrags: Re: Winterreifenpflicht ab 4.12.2010 in Deutschland
BeitragVerfasst: Di 7. Dez 2010, 12:28 
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Registriert: Do 5. Jun 2008, 09:32
Beiträge: 659
Wohnort: Hamburg
Chris hat geschrieben:
Bisher war es ja so, daß ausschließlich das Schneeflockensymbol einen echten Winterreifen ausgezeichnet hat. Die reine Bezeichnung M+S galt nicht wirklich dafür...

Warum macht es der Gesetzgeber nicht einfacher?


Nun, es ist ja grundsätzlich richtig, dass der deutsche Gesetzgeber auf eine vorhandene europarechtliche Definition abstellt und nicht nochmal etwas eigenes erfindet. Fragt sich nur, ob die Definition in der EU-Richtlinie glücklich getroffen ist.

Es ist ja auch egal, welches Kennzeichen (M+S oder Schneeflocke) maßgeblich ist. Entscheidend ist ja die Grundlage, in der bestimmt ist, wann die Kennzeichnung vergeben werden darf. Entweder sieht die Grundlage aus wie die derzeitige Definition, die aber keine Gewähr dafür bietet, dass der Reifen bessere Wintereigenschaften hat. Oder man setzt aufwendige Testverfahren voraus, in denen jemand (ja wer?) feststellt (nach welchem Verfahren?), dass der Reifen wintertauglich ist.

Unglücklicher finde ich da schon die Festlegung der Witterungsbedingungen, die die Winterreifenpflicht auslösen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Winterreifenpflicht ab 4.12.2010 in Deutschland
BeitragVerfasst: Mi 8. Dez 2010, 23:02 
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Registriert: Mi 3. Nov 2010, 16:07
Beiträge: 12
Wohnort: RHEINHESSEN
Chris hat geschrieben:
Warum macht es der Gesetzgeber nicht einfacher?


Sag bloß Du kennst im regelungswütigen Deutschland einfache, verständliche und leicht anwendbare Gesetze ?

Du hast Tagträume ! :lol:

Es gibt in der im Hochbau Baugesetze die die Bauämter nur dann verstehen wenn sie die Kommentare der Architektenkammer in die Hand nehmen....

Gesetze sind ja nicht dafür da dass sie verstanden werden, sondern dass sie angewendet werden können. Von Juristen natürlich, nicht von uns Dummläckeln.

Axel


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 Betreff des Beitrags: Re: Winterreifenpflicht ab 4.12.2010 in Deutschland
BeitragVerfasst: Do 9. Dez 2010, 00:01 
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Registriert: Di 27. Mai 2008, 16:27
Beiträge: 1853
Wohnort: 63 Rhein-Main
QUADRIFOGLIO ORO hat geschrieben:
Sag bloß Du kennst im regelungswütigen Deutschland einfache, verständliche und leicht anwendbare Gesetze ?

Aber sicher...

Zitat:
Du hast Tagträume ! :lol:

Seit dem ich nicht mehr rauche nicht mehr... ;-)

Zitat:
Es gibt in der im Hochbau Baugesetze die die Bauämter nur dann verstehen wenn sie die Kommentare der Architektenkammer in die Hand nehmen....

Da kenne ich mich aus...

Zitat:
Gesetze sind ja nicht dafür da dass sie verstanden werden, sondern dass sie angewendet werden können. Von Juristen natürlich, nicht von uns Dummläckeln.

Dafür haben wir ja den Nils hier im Forum. :-D

Gruß

Chris

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 Betreff des Beitrags: Re: Winterreifenpflicht ab 4.12.2010 in Deutschland
BeitragVerfasst: Do 9. Dez 2010, 00:03 
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Registriert: Di 27. Mai 2008, 16:27
Beiträge: 1853
Wohnort: 63 Rhein-Main
obenhaus hat geschrieben:
Unglücklicher finde ich da schon die Festlegung der Witterungsbedingungen, die die Winterreifenpflicht auslösen.


Das ist ja das eigentlich Schlimme...

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