www.alfa 168.de - www.alfa164.de - alfa 168.net - www.alfa164-forum.de
https://alfa164-forum.de/

Haftung bei Scheibenreparatur
https://alfa164-forum.de/viewtopic.php?f=8&t=1329
Seite 1 von 1

Autor:  reiner164TS [ Do 24. Nov 2011, 12:06 ]
Betreff des Beitrags:  Haftung bei Scheibenreparatur

Hallo,

ich bitte mal um Meinungen:
Ich habe versucht meine Scheibe mit der Reparatur-Harz-Methode flicken zu lassen.
Dabei ist die Scheibe gerissen!
Das passiert wohl öfter mal.
Da die Sache meist über eine Abtretungserklärung läuft, wird dann einfach eine neue Scheibe eingebaut und die entstehende Selbstbeteiligung ausgebucht.

Das will ich aber nicht, denn die Reparatur wird mit 115 € abgerechnet, die neue Scheibe mit 930 €.
Wie dann meine Schadenquote aussieht, kann man sich denken und das im ersten Jahr bei dieser Gesellschaft :?

Wer haftet denn eigentlich für so einen Schaden?
Oder ist das mein allgemeines Lebensrisiko?

Viele Grüße
Reiner

Autor:  obenhaus [ Do 24. Nov 2011, 13:35 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Haftung bei Scheibenreparatur

reiner164TS hat geschrieben:
...Ich habe versucht meine Scheibe mit der Reparatur-Harz-Methode flicken zu lassen.
Wer haftet denn eigentlich für so einen Schaden?
Oder ist das mein allgemeines Lebensrisiko?


Nun, zuerst kannst Du ja der Abwicklung über Deinen Versicherer widersprechen, hilfsweise die Abtretung anfechten. Und keinen Auftrag über eine neue Scheibe erteilen.
Und kaufst diese Scheibe hier zum Einbau in der nächsten Fachwerkstatt: http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s-anzeige/niedersachsen/autoteile-reifen/ersatz_reparaturteile/u723960

Der Reparaturvertrag ist grds. Werkvertrag (Palandt / Sprau, BGB, Vor § 631 Rn. 26 u. 30). Die Hauptpflicht, nämlich die Scheibe wieder gebrauchsfähig zu machen, ist nicht erfüllt. Ließ aber mal im Vertrag, ob darin steht, dass ein Erfolg (Herstellen der Gebrauchsfähigkeit) nicht geschuldet ist. Dann (sofern rechtlich haltbar) ist es ggf. ein Dienstvertrag, mithin keine Hauptpflicht verletzt. Dann kannst Du nur auf Verletzung von Nebenpflichten gehen.

Daher: Ließ Dir den Vertrag mal durch nebst AGB (ungeachtet etwaiger Unwirksamkeiten). Hat Dich Dein Vertragspartner auf das Risiko des Totalverlustes der Scheibe hingewiesen? Wenn nicht, gut für Dich. Wenn doch: Wie und Wo - im Kleingedruckten etwa? Dann AGB-Inhaltskontrolle...

Wenn es häufiger zum Totalschaden kommt, muss der Reparaturfachmann darauf hinweisen nebst Kostenrisiko. Sonst verletzt er bereits eine Hinweispflicht und haftet daraus. Andernfalls bestünde der erste Anschein nicht fachgerechter Arbeit - also Pflichtverletzung, die zum Schadensersatz verpflichtet.

Dieser Hinweis stellt keine Rechtsberatung dar und kann eine Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen. Haftung wird daher nicht übernommen.

Autor:  reiner164TS [ Do 24. Nov 2011, 15:38 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Haftung bei Scheibenreparatur

Hallo Nils,

ich habe das Auto gerade wieder abgeholt.

Es wird jetzt erst mal nichts gemacht.
Außerdem gibt es ja nicht mehr alle Teile :?

Ich möchte die Werkstatt jetzt auch nicht gleich verklagen, sondern erst einmal die Gesamtlage klären.
Danach ist es nämlich schwierig, weiteres Entgegenkommen wie kostenlose Tips, erheblich Nachlässe auf andere Aufträge etc. zu bekommen.

Das nächste Problem:
Wer baut mir eine privat verkaufte Scheibe ein :(

Vielen Dank für die Tips!

Gruß
Reiner

Autor:  Asmussen [ Fr 25. Nov 2011, 00:46 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Haftung bei Scheibenreparatur

reiner164TS hat geschrieben:
Hallo,

ich bitte mal um Meinungen:
Ich habe versucht meine Scheibe mit der Reparatur-Harz-Methode flicken zu lassen.
Dabei ist die Scheibe gerissen!
Das passiert wohl öfter mal.
Da die Sache meist über eine Abtretungserklärung läuft, wird dann einfach eine neue Scheibe eingebaut und die entstehende Selbstbeteiligung ausgebucht.

Das will ich aber nicht, denn die Reparatur wird mit 115 € abgerechnet, die neue Scheibe mit 930 €.
Wie dann meine Schadenquote aussieht, kann man sich denken und das im ersten Jahr bei dieser Gesellschaft :?

Wer haftet denn eigentlich für so einen Schaden?
Oder ist das mein allgemeines Lebensrisiko?

Viele Grüße
Reiner


Moin,
mal Butter bei die Fische.
Was ist meist ?
Erstens, hast du einen Auftrag für die Reparatur oder den Austausch gegeben ?
Wie sieht der Auftrag genau aus (z.b. Klausel für reißende Scheibe?)
Was für ein Betrieb hat die Scheibenreparatur durchgeführt (Alfa Werkstatt, Autoglaswerkstatt, andere Werkstatt)?
Wurde über das Risiko des Reißens hingewiesen ?
Viele offene Fragen.
Grundsätzliches:
Man läßt keine Scheibe reparieren, da Windschutzscheiben ein Verschleißteil sind (Steinschläge, kratzen im Winter).
Wozu hast du eine Teilkasko wenn du sie nicht nutzt?

mfg

Sven

Autor:  reiner164TS [ Fr 25. Nov 2011, 09:33 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Haftung bei Scheibenreparatur

Was ist meist ? Der Händler wollte es zumindest so machen - mehr möchte ich hier nicht schreiben
Erstens, hast du einen Auftrag für die Reparatur oder den Austausch gegeben ? Mündlicher Auftrag - auf der Abtretungserklärung steht: Scheibe Beifahrerseite reparieren
Wie sieht der Auftrag genau aus (z.b. Klausel für reißende Scheibe?) s.o.
Was für ein Betrieb hat die Scheibenreparatur durchgeführt (Alfa Werkstatt, Autoglaswerkstatt, andere Werkstatt)? Alfa-Händler
Wurde über das Risiko des Reißens hingewiesen ? Nein
Viele offene Fragen.
Grundsätzliches:
Man läßt keine Scheibe reparieren, da Windschutzscheiben ein Verschleißteil sind (Steinschläge, kratzen im Winter). Würde ich auch nie wieder machen - war ne Scheiß-Idee!
Wozu hast du eine Teilkasko wenn du sie nicht nutzt? Die Autos sind als Youngtimer-Flotte versichert, im ersten Jahr, da hätte ich dann ein Schadenquote vom mehreren 100 %, da die Werkstätten für diese Sache 913 € abrechnen. Recht das als Argument ;)

Gruß
Reiner

Autor:  obenhaus [ Fr 25. Nov 2011, 12:23 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Haftung bei Scheibenreparatur

Asmussen hat geschrieben:
Wozu hast du eine Teilkasko wenn du sie nicht nutzt?


Nur mal klarstellend: Eine Kaskoversicherung deckt nicht jede Reparatur bzw. den Austausch des Verschleißteils Windschutzscheibe. Sie deckt das nur, wenn der Schaden durch ein versichertes Risiko herbeigeführt wurde. Das inzwischen etwas anderes weitflächig Übung geworden ist, steht auf einem anderen Blatt. Stets wird dabei ein Schaden unterstellt und nicht Verschleiß angenommen.

Autor:  Asmussen [ Sa 26. Nov 2011, 03:31 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Haftung bei Scheibenreparatur

obenhaus hat geschrieben:
Asmussen hat geschrieben:
Wozu hast du eine Teilkasko wenn du sie nicht nutzt?


Nur mal klarstellend: Eine Kaskoversicherung deckt nicht jede Reparatur bzw. den Austausch des Verschleißteils Windschutzscheibe. Sie deckt das nur, wenn der Schaden durch ein versichertes Risiko herbeigeführt wurde. Das inzwischen etwas anderes weitflächig Übung geworden ist, steht auf einem anderen Blatt. Stets wird dabei ein Schaden unterstellt und nicht Verschleiß angenommen.

Moin,
ist schon klar, der Verschleiß ist nicht versichert, jedoch der Glasbruch. Warum soll man einen Glasbruch reparieren, wenn man hinterher immer noch kleine Einschläge in der Scheibe hat? (die genau genommen auch glasbrüche sind)


mfg

Sven

Autor:  Asmussen [ Sa 26. Nov 2011, 03:39 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Haftung bei Scheibenreparatur

reiner164TS hat geschrieben:
Was ist meist ? Der Händler wollte es zumindest so machen - mehr möchte ich hier nicht schreiben
Erstens, hast du einen Auftrag für die Reparatur oder den Austausch gegeben ? Mündlicher Auftrag - auf der Abtretungserklärung steht: Scheibe Beifahrerseite reparieren
Wie sieht der Auftrag genau aus (z.b. Klausel für reißende Scheibe?) s.o.
Was für ein Betrieb hat die Scheibenreparatur durchgeführt (Alfa Werkstatt, Autoglaswerkstatt, andere Werkstatt)? Alfa-Händler
Wurde über das Risiko des Reißens hingewiesen ? Nein

Gruß
Reiner


Moin Reiner,
wie Nils schon schrieb, hast du allerbeste Chancen die Scheibe vom Händler ersetzt zu bekommen, weil kein hinweis auf ein reißen gegeben worden ist, und auch anscheinend kein Auftrag für ein ersetzen der Scheibe gegeben wurde.
Ist allemal einen test wert.
Landläufig ist es auch üblich Kunden mit Scheibenreparatur zu ködern um dann doch zu ersetzen.

mfg

Sven

P.S. ich mail dir mal nen Scheibenpreis am Montag

Autor:  reiner164TS [ Fr 27. Jul 2012, 09:56 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Haftung bei Scheibenreparatur

Nein - Alfa-Händler.

Seite 1 von 1 Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]
Powered by phpBB © 2000, 2002, 2005, 2007 phpBB Group
http://www.phpbb.com/