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 Betreff des Beitrags: Re: Maximale Einpreßtiefen
BeitragVerfasst: Di 14. Okt 2008, 12:30 
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 Betreff des Beitrags: Re: Maximale Einpreßtiefen
BeitragVerfasst: Mi 15. Okt 2008, 09:03 
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 Betreff des Beitrags: Re: Maximale Einpreßtiefen
BeitragVerfasst: Mi 15. Okt 2008, 13:07 
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sagen wir es ist "knapp" :twisted:

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 Betreff des Beitrags: Re: Maximale Einpreßtiefen
BeitragVerfasst: Mi 15. Okt 2008, 13:26 
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Da in Deutschland ja "nur" die Lauffläche abgedeckt sein muß, gehen da noch ein paar Zentimeter... :twisted:

In Österreich und der Schweiz sieht es da ja leider anders aus... :roll:


Gruß

Chris

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 Betreff des Beitrags: Re: Maximale Einpreßtiefen
BeitragVerfasst: Mi 15. Okt 2008, 17:51 
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Richtig!
wenn ich so auf Österreichs Strassen unterwegs wäre,
würden mich die Jungs in Blau an jeder Ecke rauswinken!

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 Betreff des Beitrags: Re: Maximale Einpreßtiefen
BeitragVerfasst: Sa 24. Jan 2009, 21:03 
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alvis hat geschrieben:
Richtig!
wenn ich so auf Österreichs Strassen unterwegs wäre,
würden mich die Jungs in Blau an jeder Ecke rauswinken!


Nur bei A-Zulassung oder auch bei Touristen - oder gerade die besonders :lol:

Bin ja evtl. irgendwann mal bei zusammen ET15 an der HA bei 205/55 auf 7,5Jx16 :D

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 Betreff des Beitrags: Re: Maximale Einpreßtiefen
BeitragVerfasst: Mo 26. Jan 2009, 19:08 
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Hab da keine Erfahrungswerte, aber wenns nicht grad so extrem aussieht wie Oben dann lassen sie dich sicher in Ruhe.
Mit einheimischen Taferln können sie saftig abkasieren, da sie wissen dass es sicher nicht eingetragen ist.
Wie Chris schon geschrieben hat ists ja in Deutschland anders - das dürft sich auch bei der Polizei rumgesprochen haben...

Gruß Alan

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 Betreff des Beitrags: Re: Maximale Einpreßtiefen
BeitragVerfasst: Mo 26. Jan 2009, 19:48 
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Für die Frage, ob der Wagen so auf die Straße darf, dürfte in der EU jedenfalls das Recht des Mitgliedstaates gelten, der die Kfz-Zulassung erteilt. Ist also der Wagen nach deutschem Recht zulässig (materiell und formell) gebaut, so darf der Polizist in einem anderen EU-Staat dies wohl nicht monieren, vermute ich. Anders wohl beim Transit durch CH.

Anders sieht es definitiv bei der Frage aus, ob der Fahrer in den Straßenverkehr darf und wie er sich zu verhalten hat.

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 Betreff des Beitrags: Re: Maximale Einpreßtiefen
BeitragVerfasst: Di 27. Jan 2009, 13:19 
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wenn alles zugelassen ist in deutschland können sie nichts machen,
die frage ist eher ob sie einem was können wenns nicht typisiert ist, sondern
in deutschland nur tolleriert wird...

gruß a.

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 Betreff des Beitrags: Re: Maximale Einpreßtiefen
BeitragVerfasst: Di 27. Jan 2009, 17:39 
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Wohnort: Hamburg
alvis hat geschrieben:
wenn alles zugelassen ist in deutschland können sie nichts machen,
die frage ist eher ob sie einem was können wenns nicht typisiert ist, sondern
in deutschland nur tolleriert wird...

gruß a.


Toleranz ist kein rechtlicher Maßstab. Das ist ja nur die (ggf. fehlerhafte) Ermessensausübung eines einzelnen Beamten, nicht gegen einen rechtswidrigen Zustand einzuschreiten. Jeder andere Ordnungshüter, ob an der nächsten Ecke oder erst jenseits von Kufstein, kann das anders handhaben.

Nur der Rechtsschutz wird diesseits von Kufstein ein anderer sein als jenseits davon. Im Heimatland wird man ggf. sich darauf berufen, dass der TÜV-Prüfer dies nicht beanstandet hat und somit der Halter keine Kenntnis vom rechtswidrigen Zustand hatte. Im fremden Land werden sie sich aber wohl nicht um irgendwelche TÜV-Prüfer in einem anderen Land scheren.

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