Jan hat geschrieben:
... Der Wagen steht bei einer Werkstatt, die Dir den Motortausch zwischen Deinem defekten und einem von Dir beigestellten Schlachter durchführen soll bzw. hierzu auch einen Auftrag erhielt. Nun stellte sich heraus, dass der von Dir beigestellte Motor ebenfalls defekt ist...
Das ist der Punkt: Herausgestellt hat sich das nicht. Die Werkstatt behauptet das bloß. Dazu legt die Werkstatt nicht einmal Tatsachen dar, aus denen sich das ergibt, sondern beruft sich schlicht auf "klappern".
Jan hat geschrieben:
...Dein Anspruch an die Werkstatt nun ist dennoch Vertragserfüllung? ...
Richtig. Mich interessiert ja nicht, wie die das hinbekommen. Ob die einen neuen Block auftreiben, die Sache zum Motorinstandsetzer geben oder wer weiß wie. Ich habe mit denen einen Werkvertrag geschlossen, den Motor instand zu setzen. Den haben die zu erfüllen.
Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich ein Defekt am angelieferten Motor ist, so hat der Anwalt der Gegenseite ja den Auftrag zur Prüfung des angelieferten Motors bestätigt. Dann wurde der also schlecht ausgeführt, was Schadensersatz zur Folge hat. Das hieße: Motor zurück auf los. Dann auf meine Kosten Ersatz der defekten Teile. Und auf Kosten der Werkstatt wird dann der Rest wieder zusammen- und eingebaut.
Zunächst möchte ich die Sache aber der Schlichtungsstelle der Kfz-Innung vorlegen. Davon verspreche ich mir eine zügigere und effektivere Erledigung. Hat einer von Euch damit schon Erfahrungen gemacht?
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Steueranwalt in Hamburg und Zürich1993 Alfa Spider 2.0 IE nero
1993 Alfa 164 S V6 24V blu genoa
1993 Alfa 164 S V6 24V CAE blu genoa
2000 Alfa Spider 3.0 V6 grigio eclisse
2001 Alfa 156 V6 24V blu vela