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 Betreff des Beitrags: Neues (?) Urteil zu Kurzzeitkennzeichen
BeitragVerfasst: Do 20. Okt 2011, 16:28 
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Registriert: Mi 28. Mai 2008, 16:50
Beiträge: 1369
Wohnort: 30916 Kirchhorst
Hallo,

ich habe eben das hier gelesen:
http://www.meinklassiker.com/de/magazin/0/0/3867
Bei der 07er-Nmmer war mir das klar - für die 5 Tages-Kennzeichen nicht!

Ich dachte immer, man kann damit 5 Tage fahren und gut ist ...
So war es für die novanta bis 2014 geplant.

Gruß
Reiner

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 Betreff des Beitrags: Re: Neues (?) Urteil zu Kurzzeitkennzeichen
BeitragVerfasst: Do 20. Okt 2011, 17:11 
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Registriert: Mi 28. Mai 2008, 23:29
Beiträge: 239
Wohnort: 71... Kernen i.R.
Hallo Reiner,

dann pack dir mal einen ordentlichen Satz Werkzeuge ins Auto - "Ich muß was einstellen und dort hinten klappert noch was!"
Sollte reichen wenn man nicht damit ins Kino fährt.
Ich hoffe es liest jetzt keiner mit: Ich war mit dem Spider dann auch schon vor der Eisdiele!

Gruß Thomas


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 Betreff des Beitrags: Re: Neues (?) Urteil zu Kurzzeitkennzeichen
BeitragVerfasst: Do 20. Okt 2011, 21:54 
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Registriert: Fr 22. Aug 2008, 16:35
Beiträge: 412
Wohnort: Eschwege
Wie blöd muss man eigentlich sein, um son Kennzeichen nicht richtig nutzen zu können.... :?: :?: :?:

Fahrten sind grundsätzlich Probe- oder Wartungsfahrten (vielleicht auch mit Werkzeugkasten).

Oder aber Überführungsfahrten von a nach b (wobei man immer wissen sollte wo a und b sind.)

Kurzzeitkennzeichen und rote Kennzeichen haben meines Wissens nach die selbe Funktion. Daher Siehe oben.

Gruß
Arnd

P.S.
Man darf auf einer Testfahrt durchaus Brötchen kaufen.

P.P.S.
Ihr würdet mir nicht glauben, was mein Schwieva damit anstellt...... :roll:

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 Betreff des Beitrags: Re: Neues (?) Urteil zu Kurzzeitkennzeichen
BeitragVerfasst: Do 20. Okt 2011, 21:56 
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Registriert: Di 27. Mai 2008, 16:27
Beiträge: 1856
Wohnort: 63 Rhein-Main
Das sollte eigentlich bekannt sein. Wenn man bei einer Kontrolle angibt, daß man auf dem Weg ins Kino ist... :roll: Da gehört man eigentlich nur bestraft.
Da gibt es sicher passendere Gründe für die Fahrt.

Ich bin auch schon tagelang mit einem Kurzzeitkennzeichen gefahren. Ich kenne Autohändler die fahren nur mit der roten 06er. Ein Freund von mir hat eine Werkstatt, der hat seinen 164 V6TB jahrelang mit der 06er gefahren. Selbst seine Jaguar XJ40 fahren immer mit der 06er. Und nicht nur zur Probefahrt... Wobei der akutelle V12 sogar richtig zugelassen ist.
Die 04er oder neuerdings sogar 03er ist wie die 06er zu sehen. Aber letztendlich befinden wir uns mit einem Alfa doch immer auf Probe-, Test- und/oder Einstellungsfahrt. Von daher kann uns das doch gar nicht jucken. Oder ?

Gruß

Chris

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 Betreff des Beitrags: Re: Neues (?) Urteil zu Kurzzeitkennzeichen
BeitragVerfasst: Do 20. Okt 2011, 21:59 
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Registriert: Fr 22. Aug 2008, 16:35
Beiträge: 412
Wohnort: Eschwege
Chris hat geschrieben:
Das sollte eigentlich bekannt sein. Wenn man bei einer Kontrolle angibt, daß man auf dem Weg ins Kino ist... :roll: Da gehört man eigentlich nur bestraft.
Da gibt es sicher passendere Gründe für die Fahrt.

Ich bin auch schon tagelang mit einem Kurzzeitkennzeichen gefahren. Ich kenne Autohändler die fahren nur mit der roten 06er. Ein Freund von mir hat eine Werkstatt, der hat seinen 164 V6TB jahrelang mit der 06er gefahren. Selbst seine Jaguar XJ40 fahren immer mit der 06er. Und nicht nur zur Probefahrt... Wobei der akutelle V12 sogar richtig zugelassen ist.
Die 04er oder neuerdings sogar 03er ist wie die 06er zu sehen. Aber letztendlich befinden wir uns mit einem Alfa doch immer auf Probe-, Test- und/oder Einstellungsfahrt. Von daher kann uns das doch gar nicht jucken. Oder ?

Gruß

Chris


Negau!!!! :lol:

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 Betreff des Beitrags: Re: Neues (?) Urteil zu Kurzzeitkennzeichen
BeitragVerfasst: Fr 21. Okt 2011, 17:35 
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Registriert: Do 5. Jun 2008, 09:32
Beiträge: 661
Wohnort: Hamburg
Chris hat geschrieben:
.... Ich kenne Autohändler die fahren nur mit der roten 06er. Ein Freund von mir hat eine Werkstatt, der hat seinen 164 V6TB jahrelang mit der 06er gefahren. Selbst seine Jaguar XJ40 fahren immer mit der 06er. Und nicht nur zur Probefahrt...


Ich nehme an, dass die an der Rechtsfindung Beteiligten eben solches vor Augen hatten, als sie den ausgeurteilten Fall bearbeitet und entschieden haben.

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 Betreff des Beitrags: Re: Neues (?) Urteil zu Kurzzeitkennzeichen
BeitragVerfasst: Fr 21. Okt 2011, 21:42 
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Beiträge: 1369
Wohnort: 30916 Kirchhorst
obenhaus hat geschrieben:
Ich nehme an, dass die an der Rechtsfindung Beteiligten eben solches vor Augen hatten, als sie den ausgeurteilten Fall bearbeitet und entschieden haben.
:mrgreen: :ugeek: ;)

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 Betreff des Beitrags: Re: Neues (?) Urteil zu Kurzzeitkennzeichen
BeitragVerfasst: Fr 21. Okt 2011, 22:57 
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Registriert: Di 27. Mai 2008, 16:27
Beiträge: 1856
Wohnort: 63 Rhein-Main
obenhaus hat geschrieben:
Chris hat geschrieben:
.... Ich kenne Autohändler die fahren nur mit der roten 06er. Ein Freund von mir hat eine Werkstatt, der hat seinen 164 V6TB jahrelang mit der 06er gefahren. Selbst seine Jaguar XJ40 fahren immer mit der 06er. Und nicht nur zur Probefahrt...


Ich nehme an, dass die an der Rechtsfindung Beteiligten eben solches vor Augen hatten, als sie den ausgeurteilten Fall bearbeitet und entschieden haben.


Aber gerade als Autohändler habe ich doch mit bestimmten Automarken/ -typen an der Eisdiele oder am (im) Kino (z. B. Fast and Furios) genau die Klientel denen ich mein(e) Auto(s) anbieten will/ kann....

Gruß

Chris

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 Betreff des Beitrags: Re: Neues (?) Urteil zu Kurzzeitkennzeichen
BeitragVerfasst: Fr 21. Okt 2011, 23:20 
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Beiträge: 412
Wohnort: Eschwege
Letztenendes gehts um die richtige Erklärung.....

Mein Schwiegervater fährt regelmäßig Schrott zum Verwerter (wir wickeln gerade unser ehemaliges Transportunternehmen ab).
Mit der roten Nummer!!

Natürlich ist er angehalten worden.
Die Erklärung, dass der Hänger mitverschrottet wird hat den Beamten gereicht.
Dass der Hänger immer noch auf dem Hof steht, brauch wohl nicht zu erwähnen....

Gruß
Arnd

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