reiner164TS hat geschrieben:
Hallo,
eine kurze Frage:
Wenn ich (mit Gewerbeschein - kein Autohandel) ein Auto verkaufe, daß
nicht im Betriebsvermögen läuft, kann ich dann die Gewährleistung ausschließen?
Nils ?
Gruß
Reiner
Hallo Reiner,
seh' Deine Frage jetzt erst (PM wär schneller gegangen).
Ein Gewerbetreibender / Unternehmer kann beim Verkauf seiner Privatsachen die Gewährleistung ausschließen wie jeder andere Private. Dran denken: Ausdrücklich ausschließen, sonst auch 2 Jahre Gewährleistung beim Kauf von Verbraucher zu Verbraucher von Gebrauchtware (Regelfall des § 438 Abs. 1 Nr. 3 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB).
Als Rechtsanwalt (Vertreter des Käufers) würde ich, wenn der Verdacht im Raum stünde, der vermeintlich Private könnte doch den Wagen als Unternehmer genutzt haben, mir 2 Punkte anschauen:
1. Verkauft ein Unternehmer, so unterliegt das im Regelfall der Umsatzsteuer. D. h. USt-Ausweis und Verbrauchsgüterkauf vertragen sich nicht.
2. Sonst würde man die Vorlage von Buchführungsunterlagen verlangen (notfalls gerichtlich im Gewährleistungsprozess): Gehörte der Wagen zum Unternehmen, so lief er durch die Buchführung - grds. im Anblagevermögen, beim Autohändler im Umlaufvermögen.
Fehlen USt-Ausweis und Buchführungsnachweis, bestehen aber dennoch Hinweise auf die Zugehörigkeit zum Unternehmen, dann mag die Ankündigung, das Finanzamt (Steuerfahndung) zu unterrichten, die Verhandlungsposition ggü. dem Verkäufer stärken.
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Steueranwalt in Hamburg und Zürich1993 Alfa Spider 2.0 IE nero
1993 Alfa 164 S V6 24V blu genoa
1993 Alfa 164 S V6 24V CAE blu genoa
2000 Alfa Spider 3.0 V6 grigio eclisse
2001 Alfa 156 V6 24V blu vela